ALTER DES FAHRERS
Mindestalter für den Fahrer, sowie auch für den zusätzlichen Fahrer, ist 23 Jahre alt. Höchstaltersgrenze ist 70 Jahre alt.
FAHRERLAUBNIS UND REISEPASS ODER PERSONALAUSWEIS
Der Fahrer, sowie der zusätzliche Fahrer müssen über einen gültigen Führerschein verfügen, ausgestellt mindestens ein Jahr vor dem Datum der Vermietung. Die Fahrerlaubnis muß von einem EU Land ausgestellt worden sein. Im Falle eines dritten Landes muß er der Besitzer einer internationalen Fahrerlaubnis sein, unbedingt begleitet von dem in seinem Land ausgestellten Führerschein. Beide Fahrer müssen zu Beginn der Vermietung den Führerschein, einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass vorlegen. Alle Dokumente müssen echt sein. Kopien werden nicht akzeptiert, die Vermietung kann nicht erfolgen und die Vorauszahlung wird nicht zurückerstattet.
MIETZEITRAUM / MIETDAUER
Die Mietdauer wird auf den ersten Tag festgelegt, berechnet nach dem 24Stunden System.
ZAHLUNGSART UND GARANTIE
Zahlt der Mieter für die Vermietung mit Bargeld in voller Höhe, so beträgt die Garantie 450 € und eine Debit- oder Kreditkarte ist nicht erforderlich.
Zahlt der Mieter für die Vermietung in voller Höhe mit einer Debit- oder Kreditkarte, so beträgt die Garantie 350 €
Die Garantie wird mit dem Ablauf der Vermietung zurückerstattet. Die Gesellschaft haftet nicht für etwaige Verzögerungen bei der Erstattung der Garantie von der Bank.
FAHRZEUGKATEGORIE
Die Buchung eines Fahrzeugs gilt für die spezifische von Ihnen ausgewählten Fahrzeugkategorie und nicht für ein spezifisches Fahrzeugmodell.
Die Bilder der Internetseite sind Beispiele für die Größe und die Eigenschaften einer jeden Kategorie.
Falls eine Kategorie nicht verfügbar ist, dann liefert die Gesellschaft Ihnen ein Fahrzeug der gleichen oder höheren Kategorie ohne zusätzliche Gebühren.
ÄNDERUNG DER BUCHUNG
Eine Änderung der Buchung kann telefonisch oder per E-mail erfolgen. Der Preis wird erneut berechnet, gemäß der verfügbaren Autos, zu den jeweils geltenden Preisen des jewiligen Zeitraums.
Die erste Buchung wird storniert und die zweite wird gelten. Änderungen nach dem Beginn der Vermietung sollen rechtzeitig erfolgen.
STORNIERUNG DER BUCHUNG
Die Stornierung der Buchung ist kostenfrei bis zu 7 Tage vor dem Beginn der Vermietung, wobei die Vorauszahlung zurückerstattet wird.
Falls die Stornierung in weniger als 7 Tage vor dem Beginn der Vermietung erfolgt, wird die Vorauszahlung nicht zurückerstattet.
Bei einer bestätigten Vermietung, die wegen ungültiger oder unvollständiger Dokumente nicht erfolgt, oder bei Nichterscheinen des Kunden, bei hastiger Abreise des Kunden oder bei einer Stornierung nach dem Beginn der Mietdauer,, erfolgt keine Rückerstattung.
Für die Tage, an die das Fahrzeug während der Mietdauer nicht benutzt wurde, erfolgt keine Rückerstattung.
Falls der Mieter das Fahrzeug nicht an dem vereinbarten Tag und zu der vereinbarten Uhrzeit ohne vorherige Benachrichtigung (telefonisch oder per E-mail) abholt, wird die Buchung nach 3 Stunden storniert und der Mieter wird belastet mit den Gebühren eines Vermietungstages.
ABHOLUNG DES MIETWAGENS
Alle Fahrzeuge werden nach der technischen Prüfung in unserem eigenen Autowerkstatt und nach einer Innen- und Außenreinigung abgeholt.
Der Kunde holt das Fahrzeug von einem Vertreter der Gesellschaft an dem vereinbarten Ort, Datum und Uhrzeit ab. Im Falle der Verspätung des Kunden, erfolgt keine Änderung in den Vermietungskosten.
Im Falle einer Verspätung, muß der Kunde die Gesellschaft davon in Kenntnis setzen (telefonisch oder per E-mail) mindestens 3 Stunden vor der vereinbarten Uhrzeit, damit die Abholung erneut festgelegt wird, wenn möglich.
Falls der Kunde mehr als 30 Minuten von der vereinbarten Uhrzeit verspätet ist, wird der Vertreter zur Gesellschaft zurückkehren.
Abholorte sind der Hafen von Thessaloniki, das Flughafen von Thessaloniki, der Makedonia Busbahnhof, der Chalkidiki Busbahnhof, der Bahnhof von Thessaloniki, das Hotel (nach Vereinbarung) und unser Büro.
Im Falle einer Abholung außerhalb der Dienstzeiten, wird der Kunde mit zusätzlichen Gebühren belastet.
FAHRZEUGŰBERGABE
Der Kunde ist verpflichtet das Fahrzeug zu dem Vertreter der Gesellschaft zurückzugeben an den vereinbarten Ort, Datum und Uhrzeit (max. +1 Stunde). Jegliche Änderung bedarf der schriftlichen Zustimmung der Gesellschaft. Rückerstattungen oder Vespätungen mehr als 1 Stunde von der angegebenen Uhrzeit und bis zu den ersten 3 Stunden werden mit 50% der Tagesmiete berechnet, während bei mehr als 3 Stunden werden als zusätzlicher Tag berechnet.
Übergabeorte sind der Hafen von Thessaloniki, das Flughafen von Thessaloniki, der Makedonia Busbahnhof, der Chalkidiki Busbahnhof, der Bahnhof von Thessaloniki, das Hotel (nach Vereinbarung) und unser Büro.
Im Falle einer Übergabe außerhalb der Dienstzeiten, wird der Kunde mit zusätzlichen Gebühren belastet.
BRENNSTOFFE
Die Brennstoffe gehen zu Lasten des Mieters und er ist verpflichtet das Fahrzeug zu den gleichen Mengen an Benzin zurückzugeben, zu denen er es abgeholt hatte.
Der Mieter ist verpflichtet, die Baunormen des Mietwagens zu folgen und den Tank jedes Mal mit dem erforderlichen Brennstofftyp zu füllen.
FAHRZEUGZUSTAND
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug außen und innen vor jedem Gebrauch zu überprüfen, es von möglicher Gefährdung zu schützen, auf seine Schäden die Gesellschaft hinzuweisen und das Fahrzeug in genau dem gleichen Zustand zurüchzugeben, wie er es abgeholt hatte.
GELDBUSSEN UND VERSTÖSSE
Der Mieter ist für Geldbußen, Verkehrsverstöße, unerlaubtes Parken und Verwaltungsstrafen verantwortlich, die er abzahlen muß und eine beglaubigte Kopie des nachrangigem Aktes der Kostenzahlung oder der Quittung zu überreichen. Andernfalls, die Belastung des Betrags des Strafzettels/des Verstoßes (zuzüglich der Verwaltungskosten 15 €) geht an unsere Gesellschaft, entweder nach der Erklärung des Verstoßes von ihm selbst zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe, oder nach Benachrichtigung von den Polizeidienststellen oder der Stadtverwaltung zu einem späteren Zeitpunkt und ohne, daß es zeitliche Fristen für diese Gebühren gibt.
TRANSPORT MIT DEM SCHIFF
Zulässig nur mit der schriftlichen Genehmigung der Gesellschaft.
VERMIETUNG AUSSERHALB DER GRENZEN
Nicht erlaubt.
ZAHLUNGSMETHODEN
Die Gesellschaft bietet Ihnen alternative Zahlungsmethoden an, wie Barzahlung, Kartenzahlung, Zahlung bei Banken,VIVA IBAN GR 7170100000000623486696950, PayPal.Me/compassrentacar, REVOLUT IBAN LT513250016150850000, Piraeus IBAN GR8901722230005223098375993, (bitte unbedingt Ihren vollständigen Namen und die Buchungsnummer angeben.
STEUERN
Alle obengenannten Gebühren enthalten MWSt. 24%, wie vom Staat festgelegt.
KILOMETER
Die Kilometer betreffend Obergrenze für die Autovermietung bis zu drei Tagen beträgt 250 Kilometer/Tag. Der Preis wird nach Vereinbarung festgelegt. Für Vermietungen mehr als drei Tage gibt es keine Kilometer Obergrenze.
VERSICHERUNGEN
a) COMPASS RENT A CAR bietet Versicherungsschutz gegenüber Dritten nur zu diejenigen Personen an, die das Fahrzeug durch ihre Genehmigung benutzen, mit dem Versicherungsvertrag dessen Bedingungen vom Mieter überprüft wurden und sie völlig akzeptiert hat.
b) Der Mieter, die berechtigte Fahrer und sämtliche weitere Fahrgäste werden durch persönliche Versicherung nicht gedeckt, es sei denn der Mieter akzeptiert persönliche Versicherung zu Beginn der Vermietung und er akzeptiert die Abdeckung des Vertrags für Unfälle mit Personenschaden der kooperierenden Versicherungsgesellschaft, wie angeführt in ihrer offiziellen Preisliste.
c) Der Mieter haftet für den nicht vollständigen oder den vollständigen Diebstahl oder Verlust des Fahrzeugs, es sei denn COMPASS RENT A CAR hat den Mieter von der Haftung für einen vollständigen Diebstahl oder Verlust des Fahrzeugs befreit. Diese Befreiung ist gültig, nur wenn der Mieter bereits zu Beginn der Vermietung den Tagespreis und die Bedingungen für den “Schutz gegen Diebstahl” (TPC) des Fahrzeugs akzeptiert hat, wie diese in der offiziellen Preisliste von COMPASS RENT A CAR ausgelegt werden und sofern der Mieter alle erforderliche Vorkehrungen zur Verhinderung des vollständigen Diebstahls oder Verlustes des Fahrzeugs getroffen hat und es gemäß der Bedingungen dieses Vertrages benutzt hat.
d) Das Gepäck sowie sonstige Gegenstände des Vermögens des Mieters, des berechtigten Fahrers und der übrigen Fahrgästen des Fahrzeugs werden nicht durch die Versicherung gedeckt und COMPASS RENT A CAR haftet nicht für ihren etwaigen Verlust, Abnutzung usw.
CDW: GEMISCHTE VERSICHERUNG MIT 1000 € MITVERANTWORTUNG FÜR ALLE KATEGORIEN.
TPC: HAFTUNGSBETRAG FÜR VOLLSTÄNDIGEN DIEBSTAHL 1000 € FÜR ALLE KATEGORIEN.
e) Autoreifen werden von keiner Versicherung gedeckt im Falle ihres Schadens oder ihrer Abnutzung.
f) Der Versicherungsschutz für Sachschäden (CDW) deckt keinen Schaden im Unterboden des Fahrzeugs (Ölwannen, Schaltung und Differentialgetriebe) wenn dies am Straßenrand des Asphalts und auf nicht asphaltierte Straßen oder Stellen gesteuert wird.
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